Übergangsweise ambulante Beschulung
von Kindern und Jugendlichen
in der Rehbergschule Außenstelle Wetzlar
seit September 2014
Konzeptionelle Leitgedanken zur ambulanten Beschulung
Die ambulante Beschulung in der Rehbergschule Außenstelle Wetzlar startete im September 2014. Schule hat im Leben jedes jungen Menschen unseres Kulturkreises eine enorm hohe Bedeutung. Positive Erfahrungen in der Schule prägen in besonderem Maße das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl sowie die Selbstwirksamkeit auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Integration. Eine ambulante Beschulung kann in Ausnahmefällen nach der Entlassung aus der Tagesklinik als vorübergehende Beibehaltung des vertrauten Lernraumes stützend, gesundheitsfördernd und hinsichtlich des späteren Starts in der Stammschule oder einem neuen Förderort stabilisierend wirken. Die Rehbergschule Wetzlar als Außenstelle der Rehbergschule Herborn kann als Förderschule, die der Vitos-Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters in Wetzlar angegliedert ist, derzeit einem externen Schüler[1] des Lahn-Dill-Kreises in Einzelfällen eine übergangsweise ambulante Beschulung anbieten.
Grundlage
Kooperationsvertrag zwischen dem LWV Hessen und dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises zur übergangsweisen ambulanten Beschulung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in der Rehbergschule Herborn vom 01. August 2005.
Kooperierende Institutionen:
Im Rahmen der ambulanten Beschulung kooperieren wir sehr eng mit der Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises, mit dem Jugendamt der Stadt Wetzlar, mit der Vitos Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Wetzlar, mit der jeweiligen Stammschule, mit den beteiligten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit dem im südlichen Lahn-Dill-Kreis ansässigen dezentralen Beratungs- und Förderzentrum, um den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Schüler entgegenkommen zu können.
Grundsätzliche Voraussetzungen
- In der Regel wird eine ambulante Beschulung der Rehbergschule Wetzlar Schülern angeboten, die einen Aufenthalt in der kinder- und jugendpsychiatrischen Vitos Tagesklinik Wetzlar beendet haben und während dieses Aufenthaltes die Rehbergschule Außenstelle Wetzlar besucht haben.
- Voraussetzung für eine ambulante Beschulung ist eine abgeschlossene kinder-und jugendpsychiatrische Diagnostik durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
- Dabei muss festgestellt sein, dass eine psychiatrische Störung als Indikation für eine Beschulung in der Rehbergschule Wetzlar im Vordergrund steht.
- Der ambulante Schüler wird im Folgenden durch eine therapeutische Begleitung, beispielsweise der Ambulanz in der Vitos Klinik Wetzlar, betreut.
- Es liegt eine Kostenzusage der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe oder des zuständigen Jugendamtes vor.
- Der Schüler hat einen besonderen pädagogischen Förderbedarf (für Kranke), der durch in die Schulorganisation und das pädagogische Konzept der Rehbergschule Außenstelle Wetzlar abgedeckt werden kann.
- Es wird grundsätzlich eine zweiwöchige Probezeit vereinbart. Innerhalb dieser Zeit kann die ambulante Beschulung auf Probe unter bestimmten Bedingungen jederzeit beendet
Bedingungen für Abbruch der ambulanten Beschulung während der Probezeit:
– Fehlende Mitarbeit der Personensorgeberechtigten (PSB)
– Fehlende Mitarbeit des Schülers
– Rückläufige Entwicklung des Schülers
Voraussetzungen des Schülers und der Personensorgeberechtigten
- Der Wille des Schülers, weiter an sich zu arbeiten, muss deutlich erkennbar sein. Das bedeutet auch, dass er grundsätzlich persönlich damit einverstanden ist, an der Rehbergschule Wetzlar übergangsweise ambulant beschult zu werden. Die Erwartungen an den Schüler werden in vorgeschalteten Gesprächen deutlich angesprochen.
- Der Schüler soll kurz vor der Rückbeschulungsfähigkeit stehen. Das heißt, er soll durch die zeitlich kurze ambulante Beschulung letzte Entwicklungsschritte noch im geschützten Rahmen machen, damit die Rückbeschulung bestenfalls gelingen kann.
- Die Bereitschaft für eine durchgängig vorhandene Mitarbeit und Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten ist Voraussetzung für eine Aufnahme zur übergangsweisen ambulanten Beschulung.
Schulische Voraussetzungen
- Derzeit maximale Betreuung eines Schülers zur übergangsweisen ambulanten Beschulung.
- Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenangebote können zurzeit in der Rehbergschule Wetzlar nicht oder nur punktuell angeboten werden.
- Ein kollegialer Austausch mit der Stammschule, mit der verantwortlichen BFZ-Kraft, mit den Kollegen der Rehbergschule Außenstelle Wetzlar und mit dem Verantwortlichen für die ambulante Beschulung Christoph Henrich aus der Rehbergschule Herborn findet regelmäßig statt.
- Während der Beschulung in der Rehbergschule Außenstelle Wetzlar findet zur Überprüfung der angestrebten Förderziele ein regelmäßiger Austausch zwischen den Entscheidungsträgern (Personensorgeberechtigte, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises, Stadtjugendamt Wetzlar, Rehbergschule Außenstelle Wetzlar und Beauftragter für ambulante Beschulung Rehbergschule Herborn, Christoph Henrich) statt.
Diese Maßnahme hat folgende Ziele
- Diese Maßnahme soll zu einer schulischen und psychosozialen Stabilisierung des Schülers beitragen sowie diesen bei der Reintegration in die Stammschule bzw. einer Integration in eine neue Regelschule unterstützen oder neue schulische Perspektiven entwickeln.
- Der Schüler kann seine Belastbarkeit hinsichtlich Beteiligung und Mitarbeit im Unterricht erhöhen und erhält darüber hinaus Gelegenheit, Lücken im Kenntnisstand zu verringern, um besseren Anschluss an das inhaltliche Programm seiner Stammschule zu finden.
- Der Schüler erhält vielfältige Rückmeldung über angemessenes und unangemessenes Verhalten in der kleinen Lerngruppe.
- Im Rahmen der regelmäßigen Evaluationsgespräche werden individuelle Ziele immer wieder gemeinsam mit allen Beteiligten besprochen und eventuell neu festgelegt.
- Wir verstehen die ambulante Beschulung inhaltlich als Brücke zur Normalität, als Hinführung zu höherer Belastbarkeit in Bezug auf schulische Anforderungen in den Stammschulen und als Förderung des psychosozialen Bereichs sowie der Gruppenfähigkeit.
Kontakt
oder:
Frau Schneider (Förderschullehrerin), Leiterin der Außenstelle Wetzlar
Tel: 06441 – 9638560 ; E-Mail: juliane.schneider@rehbergschule.de
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Bezeichnungen für Personen und Personengruppen nur die maskuline Form verwendet. Die Vertreterinnen der jeweiligen Personengruppen sind jedoch in gleichem Maße angesprochen und gemeint.