Rehbergschule Herborn

Ambulante Beschulung

Die übergangsweise ambulante Beschulung von Kindern und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich des Lahn- Dill- Kreises in der Rehbergschule, Herborn

– Stand: 02.03.2020 –

 

Die Rehbergschule Herborn bietet als Förderschule, die der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Vitos Klinik Rehberg (KPPKJ) angegliedert ist, Schülerinnen und Schüler (SuS) des Lahn-Dill-Kreises und angrenzenden Landkreisen oder kreisfreien Städten eine übergangsweise ambulante Beschulung.

Diese Maßnahme hat das Ziel, zu einer schulischen psychosozialen Stabilisierung SuS beizutragen sowie bei einer Reintegration in die Stammschule bzw. einer Integration in eine neue Regelschule zu unterstützen oder neue schulische Perspektiven zu entwickeln.

 

 

Grundlage:

Als Grundlage dient der Kooperationsvertrag zwischen dem LWV Hessen und dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises zur übergangsweisen ambulanten Beschulung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in der Rehbergschule, Schule für Kranke in Herborn  vom 1. August 2005

Voraussetzung:

Voraussetzung für eine Beschulung in der Rehbergschule ist eine abgeschlossene oder begonnene kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik durch eine/n Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dabei muss festgestellt sein, dass eine psychiatrische Störung als Indikation für eine Beschulung in der Rehbergschule im Vordergrund steht. Die Vitos Klinik Rehberg muss aber in jedem Fall aufgrund der Pflichtversorgung involviert sein.

Wann ist eine übergangsweise ambulante Beschulung sinnvoll?

  1. Vor Aufnahme in die KPPKJ
  2. Im Anschluss an eine Behandlung in der KPPKJ
  1. In Einzelfällen: ohne Klinikaufenthalt nur mit therapeutischer Begleitung durch die Vitos kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz Herborn

Die Aufnahme und Beschulung ambulanter SuS erfolgt in der Regel in 6 Schritten:

  1. Schritt: Die Kontaktaufnahme (Wer initiiert die ambulante Beschulung?):

Nach erfolgtem Erstkontakt setzt sich der Dipl. Sozialpädagoge der Rehbergschule mit allen Beteiligten (SchülerIn, Personensorgeberechtigten (PSB), Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt), Stammschule (im LDK auch rBFZ), Vitos Klinik Herborn, Vitos kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz Herborn oder Wetzlar, sonstige Helfer (z.B. SPFH, Wohngruppe, u.a.)) in Verbindung, um anamnestische Informationen einzuholen, beratend tätig zu werden und erste Zielvereinbarungen zu formulieren.

Im Folgenden werden die PSB gebeten, ebenfalls von ihrer Seite aus Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufzunehmen, um dort diese die Hilfe zu beantragen.

Diese kann gem. §§ 11, 13, 35a SGB VIII genehmigt werden.

Gleichzeitig Kontaktiert Herr Henrich das zuständige Jugendamt.

  1. Schritt: Das Vorgespräch:

Die/der SuS wird zu einem Vorgespräch, gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen, in die Rehbergschule eingeladen, um die Schule kennenzulernen und gemeinsame eine Zielvereinbarung für die ambulante Beschulung zur Vorbereitung auf das Informationsgespräch zu formulieren.

Mit den Beteiligten wird das Informationsgespräch inhaltlich gemeinsam besprochen, um die SchülerInnen auf dieses vorzubereiten.

  1. Schritt: Das Informationsgespräch in der Schule:

Die Rehbergschule lädt zu einem gemeinsamen Informationsgespräch mit den PSB, der/dem SuS, der/dem zuständigen Vertreter*in der Vitos Klinik Rehberg, der/dem zuständige/n Mitarbeiter*in der Kinder- und Jugendhilfe des Lahn- Dill- Kreises oder anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten, der Schule für Erziehungshilfe (und oder Vertreter der Stammschule), sonstige Helfer*innen (z.B. SPFH, Wohngruppe, u.a.) und der Rehbergschule in der Schule ein.

In diesem werden folgende Punkte besprochen:

  • Ist eine Beschulung in der Rehbergschule indiziert?
  • Klärung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Beschulung in der Rehbergschule,
  • Die Schulleitung der Rehbergschule überprüft eine Integrationsmöglichkeit der SchülerInnen in eine an der Rehbergschule bestehende Lerngruppe,
  • Ist ein Aufnahme möglich, wird intern besprochen, welcher Jahrgangsstufe und welcher/m KlassenlehrerIn die/der SchülerIn zugeordnet wird,
  • Die Rehbergschule muss dabei als klinikgebundene Förderschule bedenken, dass sie ihren „eigentlichen“ SuS notwendige „Schutzräume“ gewährleisten muss.

 

  • Klärung und Abwicklung der Aufnahmeformalitäten
  • Zustimmung der/des zuständigen Mitarbeiter*in der Kinder- und Jugendhilfe des Lahn- Dill- Kreises (o.a. Landkreises oder kreisfreien Städte) bzgl. einer Aufnahme und die ggf. notwendige sozialpädagogische Betreuung (Bedingungen, Umfang, wer übernimmt dies in welchem voraussichtlichen Umfang?
  • Zustimmung der Schulleitung der Rehbergschule
  • Schriftlicher Antrag der PSB: Zur Aufnahme stellen die Eltern über Herrn Henrich einen schriftlichen Antrag an das Staatliche Schulamt des Lahn- Dill- Kreises und des Landkreis Limburg-Weilburg zum Besuch der Rehbergschule. Die Schule steht den PSB diesbezüglich beratend zur Seite.

 

  • Klärung organisatorischer und inhaltlicher Fragen
  • Beginn und Dauer der Maßnahme
  • Zielformulierung / gegenseitige Erwartungen
  • Aufgabenverteilung (Wer trägt was zum Gelingen der Maßnahme bei?)
  • Zuordnung einer Lerngruppe (Integratives Modell und heterogenes Leistungsniveau)
  • Zuordnung eines/einer Klassenlehrers/In
  • Sozialpädagogischer Betreuungsaufwand
  • Klärung evtl. Eingliederungshilfen / Teilhabeassistenzen
  • Schülerbeförderung
  • Kooperation der beteiligten Institutionen / Informationsfluss / Austausch
  • Therapeutische Angebote
  • Ansprechperson der Ambulanz vor Aufnahme / nach Entlassung („Vorschalt-“ bzw. „Nachschaltkarte“)
  • Zeitpunkt des nächsten Gespräches (siehe Schritt 6)
  • Verteilerliste des Protokolls

 

  1. Schritt: Genehmigung der Beschulung durch das Staatliche Schulamt:

Weiterleitung des Aufnahmeantrags an das Staatliche Schulamt des Lahn- Dill- Kreises.

Einweisung des Schülers/der Schülerin durch das Staatliche Schulamt in die Rehbergschule.

 

  1. Schritt: Erstellen eines individuellen Integrationsförderplanes:

Nach der Aufnahme in der Rehbergschule wird gemeinsam mit der Schulleitung, Klassenlehrer*in, den anderen beteiligten Lehrer*nnen, dem Sozialpädagogen, den PSB und SuS ein individueller Integrationsförderplan erstellt, der ein zielorientiertes und individualisiertes Arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen erlaubt.

Als Grundlage dafür dient das Protokoll der Planungsgespräche.

 

  1. Schritt: Reflexions- und Evaluationsgespräche:

Zur Überprüfung der angestrebten Förderziele ist ein regelmäßiger Austausch zwischen den Entscheidungsträgern unbedingt notwendig.

Spätestens nach Ablauf der individuell festgelegten Aufenthaltszeit findet wieder ein gemeinsames Gespräch mit o.g. Teilnehmerkreis zur Planung der weiteren Beschulung statt. In diesem wird die Reintegration in den Regelschulbereich (Stammschule, neue Schule) oder eine Verlängerung der Übergangsbeschulung in der Rehbergschule besprochen und empfohlen sowie eine neue Zielformulierung festgehalten.

 

Kontakt:

Tel.: 02772 / 504 – 1226; Fax.: – 1479; E-Mail: verwaltung@rehbergschule.de

 

konzeptionelle Leitgedanken zur ambulante Beschulung LDK Schüler Stand 2020-03-02

amb. Beschulung an der Rehbergschule als Leistung des SGB VIII – Homepage – 2020-08-28

Kooperationsvereinbarung – ambulante Beschulung